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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines / Vertragsabschluss


1.1.
Für alle Lieferungen und Leistungen gelten ausschliesslich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. In Ergänzung hierzu gelten gegebenenfalls die den Vertragsprodukten beiliegenden Lizenzbedingungen der Hersteller, auf die ergänzenden Bezug genommen wird.

1.2.
Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ergänzende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform oder der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

1.3.
Unsere Angaben und Angebote hinsichtlich der von uns vertriebener Geräte und Produktbeschreibungen sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt. Im Hinblick auf die ständige technische Weiterentwicklung und Verbesserung unserer Produkte behalten wir uns Änderungen in Konstruktion und Ausführung gegenüber den in unseren verschiedenen Druckschriften gemachten Angaben vor, sofern hierdurch nicht der Wert der angebotenen Erzeugnisse beeinträchtigt wird. Dies gilt auch für Änderungen, die dem Erhalt der Lieferfähigkeit der von uns angebotenen Erzeugnisse dienen. Insoweit ist die Firma Ziegler & Sohn auch zu Änderungen der Leistungen in dem Umfang berechtigt, wie sie dem Käufer zur bestmöglichen Auftragserledigung zumutbar ist.

1.4.
Der Kaufvertrag kommt bei Absendung der Bestellung zustande und wird durch die Firma Ziegler & Sohn durch die Auftragsbestätigung per Mail, Fax oder telefonisch bestätigt. Die Firma Ziegler & Sohn behält sich vor den Kunden über unvorhersehbare eventuelle Lieferschwierigkeiten, Preisänderungen oder andere ... usw. in Kenntnis zu setzen. In diesem Fall hat der Kunde die Möglichkeit teilweise oder vollständig vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt oder die Änderung des Vertrages muss der Firma Ziegler & Sohn mitgeteilt werden.

1.5.
Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Firma Ziegler & Sohn.


2. Preise und Zahlungsbedingungen


2.1.
Für die Lieferung gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung oder des Versandes der Ware.

2.2.
Preisänderungen, die aufgrund von Änderungen von Zöllen, Einfuhr- und Ausfuhrgebühren, Devisenbewirtschaftung etc. notwendig werden, bleiben vorbehalten.

2.3.
Unsere Preise verstehen sich zuzüglich Versand- und Verpackungskosten und exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ohne Software, ohne gesondertes Zubehör, ohne Installation, ohne Schulung und sonstige Nebenleistung, soweit nicht schriftlich eine andere Vereinbarung geschlossen wurde.

2.4.
Die Rechnungsbeträge sind fällig und netto ohne Abzug zahlbar innerhalb 10 Tagen ab Rechnungslegung.
Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Der Versand aller Lieferungen erfolgt 10 Tage nach Bestellungseingang. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Verzugschadens bleibt vorbehalten. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber entgegengenommen.


2.5.
Im Falle des Verzuges des Kunden sind wir berechtigt, sämtliche Lieferungen an den Kunden, auch aus anderen Vertragsverhältnissen zu verweigern. Für etwaige Schäden aus dieser Nichtlieferung haften wir nicht.

2.6.
Nimmt der Käufer die bestellte Ware nicht ab, sind wir berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 10% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz, jedoch mindestens die Höhe der Auslagen für Porto und Versand zu verlangen. Uns bleibt das Recht vorbehalten, einen nachweisbaren höheren Schadensersatz zu verlangen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Masse, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind.

2.7.
Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Eine Aufrechnung des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche des Käufers sind rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt.

3. Lieferfrist

3.1.
Verbindliche Liefertermine müssen schriftlich vereinbart werden. Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Die Frist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand vor Fristablauf abgesandt wird.

3.2.
Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Besteller uns die für die Ausführung des Auftrages notwendigen Angaben und Unterlagen übergeben hat.

3.3.
Alle vereinbarten Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.

3.4.
Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Massnahmen im Rahmen von Arbeitsausfällen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie von uns nicht zu vertretenden Umständen, wie gesetzlicher oder behördlicher Anordnung ( z.B. Import- und Exportbeschränkungen) oder in Fällen von Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitteilen. Im Falle nicht zu vertretender Lieferverzögerung sind wir berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teiles des Vertrages den Vertrag zu kündigen und die bisher erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen. Weiterhin verlängert sich die Lieferfrist in diesem Fall für die Restlieferung um 2 Monate nach Wegfall des Lieferhindernisses. Die Haftung der Ziegler & Sohn für die Lieferverzögerung oder einer daraus erwachsenden Vertragskündigung ist ausgeschlossen.

3.5.
Geraten wir in Verzug mit der Lieferung, besteht keine Möglichkeiten für Schadenersatzansprüche gegenüber Ziegler & Sohn.

4. Lieferung, Versand, Gefahrübergang

4.1.
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtungen, Gefahrübergang und Gewährleistungspflichten als selbständige Lieferungen. Der Besteller ist nicht berechtigt, selbständige Teillieferungen zurückzuweisen.

4.2.
Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma können wir nach unserem Ermessen bestimmen, sofern der Besteller keine ausdrücklichen Weisungen gibt.

4.3.
Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung mit den Liefergegenständen unser Werk oder Lager verlässt. Dies gilt unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt.

4.4.
Bei der Zusendung von Warengegenständen und anderen Teilen an die Firma Addnet GmbH trägt der jeweilige Versender das Transportrisiko bis zum Eintreffen bei der Firma Ziegler & Sohn sowie sämtliche anfallenden Transportkosten.

5. Umtausch bzw. Rücknahme

5.1.
Der Umtausch von Warensendungen wird grundsätzlich mit einer Bearbeitungsgebühr von 10% des Warenwertes belastet, jedoch mindestens die Auslagen für Porto und Versand. Ein Umtausch oder eine Rücknahme bei geöffneter oder beschädigter Originalverpackung ist nicht möglich. Mit dem Öffnen der Originalverpackung, respektive der Plastikhülle, erkennt der Kunde unseren Urheberrechtsschutz und die Gewährleistungsbedingungen an. Originalverpackungen sind alle Verpackungen der Firma Ziegler & Sohn und ihrer Zulieferer.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1.
Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschliesslich Nebenforderungen (z.B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen usw.) vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzuverlangen. In der Rücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache, liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor. Übersteigt der Wert der einbehaltenen Sicherheiten die offene Forderung um 25%, so wird die Firma Ziegler & Sohn auf verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten freigeben. Das Übersteigen der offenen Forderungen um 25% hat der Kunde darzulegen und zu beweisen.

6.2.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

6.3.
Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Sinne des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

6.4.
Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die andere Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen, so hat der Besteller uns anteilig Miteigentum zu übertragen.

6.5.
Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Dies gilt nicht für den Fall, dass sich der Kunde mit einer Zahlungsverpflichtung gegenüber der Firma Ziegler & Sohn in Verzug befindet. Der Besteller tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinem Abnehmer oder Dritten aus der Weiterveräusserung oder allen sonstigen Rechtsgründen (Versicherung / unerlaubte Handlung) in Höhe des Faktura- Endbetrages an uns ab.

6.6.
Die Firma Ziegler & Sohn ermächtigt den Käufer widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen in eigenem Namen einzuziehen.

6.7.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware ist der Kunde verpflichtet auf das Eigentum der Firma Ziegler & Sohn hinzuweisen, und diese umgehend zu unterrichten. Der Käufer hat Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware weitmöglich abzuwehren.

7. Gewährleistung / Haftungsausschluss

7.1.
Wir gewährleisten, dass die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate für alle von uns gelieferten Produkte soweit je nach Produkt gesetzlich nicht anders geregelt.

7.2.
Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter und unsachgemässer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für unsachgemässe Lagerung, den Betrieb der Gegenstände mit falscher Stromart oder Spannung, sowie den Anschluss an ungeeignete Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falsche oder fehlende Programmsoftware und / oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.

7.3.
Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde Eingriffe und / oder Reparaturen an Geräten ohne ausdrückliche Absprache mit der Firma Ziegler & Sohn oder durch Personen vornehmen lässt, die nicht durch uns autorisiert wurden.

7.4.
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch eine Woche nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen, andernfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen


7.5.
Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache bekannt wird, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Der Käufer ist verpflichtet, vor Übergabe der Kaufsache zur Reparatur oder Überprüfung eine Datensicherung auf eigene Kosten vorzunehmen. Im Falle eines Datenverlustes kann die Firma Ziegler & Sohn keinesfalls haftbar gemacht werden. Der Käufer ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet, das Gerät bzw. Teil versehen mit einer genauen Fehlerbeschreibung, den Angaben der Modell- und Seriennummer sowie einer Kopie der Rechnung in der Originalverpackung an die Firma Ziegler & Sohn zu senden. Ohne diese Mitwirkung kann sich die Wandlung, Nachbesserung oder Minderung verzögern. Stellt sich bei der Überprüfung die Fehlerfreiheit des Gerätes oder Teiles heraus, so ist der Käufer verpflichtet eine Aufwandsentschädigung von pauschal 170,- SFr. zuzüglich Portokosten zu entrichten, die gesondert in Rechnung gestellt wird. Der Firma Ziegler & Sohn bleibt vorbehalten, einen darüber hinaus gehenden Aufwand zu berechnen und geltend zu machen. Dem Käufer bleibt der Nachweis eines geringeren Aufwandes vorbehalten.

7.6.
Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Käufers - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht im Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind, insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit. Für die Wiederherstellung von Daten haften wir nicht, es sei denn, dass wir den Verlust grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben und der Käufer sichergestellt hat, dass eine Datensicherung erfolgt ist, so dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

7.7.
Schadensersatzansprüche können in allen Fällen, auch bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Nachlieferung nur dann gegen uns geltend gemacht werden, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder wenn zugesicherte Eigenschaften fehlen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

7.8.
Gebrauchte Ware wird unter Ausschluss jedweder Gewährleistung verkauft.

8. Rücktritt und Entschädigung von nicht ausgeführten Bestellungen

8.1.
Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn uns eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung des Konkurses mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers bekannt werden. In diesem Fall werden alle noch offenen Rechnungen sofort fällig und wir können alle weiteren Lieferungen von der Erbringung einer Vorauszahlung, einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft oder anderer Sicherheiten abhängig machen.

8.2.
Wenn wir vom Vertrag zurücktreten oder wenn die Bestellung aus Gründen nicht ausgeführt wird, die der Kunde zu vertreten hat, hat der Kunde uns für unsere Aufwendung und den entgangenen Gewinn eine pauschale Entschädigung in Höhe von 10% des Kaufpreises zu zahlen. Uns bleibt das Recht vorbehalten, einen nachweisbaren höheren Schadensersatz zu verlangen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Masse, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind.

9. Software, Literatur

Bei der Lieferung von Software gelten über unsere Bedingungen hinaus die besonderen Lizenz- und sonstige Bedingungen des Herstellers. Mit der Entgegennahme der Software erkennt der Käufer deren Geltung ausdrücklich an. Soweit die Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer allein zum einmaligen Wiederverkauf überlassen, d.h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoss gegen diese Vereinbarung haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstandene Schaden.

10. Sonstige Schadensersatzansprüche

für Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschuldens, Verschulden bei Vertragsabschluss oder etwaigen anderen verschuldungsabhängigen Anspruchsgrundlagen haftet die Firma Ziegler & Sohn nur, soweit ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

11. Verwendung von Kundendaten

Wir sind berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbedingungen mit dem Kunden betreffen, entsprechend dem Schweizerischen Datenschutzgesetzes zu verarbeiten.

13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht

13.1.
Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen, aus dem Vertrag geschuldeten Leistungen, einschließlich eventueller Rückgewährleistungsansprüche wird St.Gallen (CH) vereinbart.

13.2.
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam.

13.4.
Für sämtliche Rechtsgeschäfte oder anderen rechtlichen Beziehungen mit der Firma Ziegler & Sohn gilt das Recht der Schweiz als zwingend vereinbart.